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Lebensversicherung
Die Kapitalversicherung
Die Klassische Kapitallebensversicherung ist ein Produktpaket aus einer Risikolebensversicherung und einem Sparvertrag. Diese Versicherung schafft es, einen günstigen Hinterbliebenenschutz mit einem Sparvertrag zu vereinen.

Im Erlebensfall:
Wenn Sie den Vertrag einmal abgeschlossen haben, läuft dieser bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit und im Erlebensfall, wird der Sparbetrag fällig.

Der Versicherte erhält:
  • einen garantierten Anteil + eine Überschussbeteiligung
  • die Überschussbeteiligung ist von der Wertentwicklung abhängig.

Im Todesfall:
Der Todesfall ist von der ersten Beitragszahlung an mitversichert. Wenn der Versicherte während der Laufzeit stirbt, erhalten seine Hinterbliebenen die gesamte vereinbarte Versicherungssumme plus einer Überschussbeteiligung.

Die Erträge aus Kapitalauszahlungen werden besteuert:

  • bei einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren
  • und einer Auszahlung nach dem 60. Geburtstag
  • Bei allen bis zum 31.12.2004 abgeschlossenen Lebensversicherungen, ist die Kapitalauszahlung am Ende der Laufzeit steuerfrei.

Die Vorteile der Kapitallebensversicherung
Die klassische Lebensversicherung ist eine gut planbare Kapitalinvestition.

Sie zahlen vereinbarte Monats- bzw. Jahresbeiträge ein und wissen genau, was am Ende mindestens herauskommt.

Die Kapitallebensversicherung kann auch für 2 Personen (Ehepartner, Geschäftspartner) als Verbundene Leben abgeschlossen werden.

Sobald eine der beiden versicherten Personen stirbt, erfolgt die Versicherungsleistung. Deshalb ist sie die optimale Alters- und gegenseitige Todesfallvorsorge von Lebenspartnern oder Teilhabern von Unternehmen. Der Leistungsfall tritt auch nach Vertragsablauf ein.



Fondsgebundene Lebensversicherung
Wenn Sie Ihr Geld in eine Fondsgebundene Lebensversicherung anlegen möchten, entscheiden Sie sich für eine Kapitalanlage mit den Chancen einer starken Fondsanlage in Verbindung mit den Vorteilen einer Lebensversicherung.

Sie bauen also Eigenkapital auf und sichern gleichzeitig Ihre Familie ab.

Was ist eigentlich eine fondsgebundene Lebensversicherung?
Fondsgebundene Lebensversicherungen sind Kapitalversicherungen, die auf den Todes- oder Erlebensfall der versicherten Person abgeschlossen werden.

Sie unterscheiden sich von den herkömmlichen Kapitallebensversicherungen dadurch, dass der Sparanteil nicht in den Deckungsstock der Versicherer eingezahlt wird. Stattdessen wird der Sparanteil in einen bestimmten Fonds investiert.

In welchen Fonds oder in welches Depot wie viel Geld fließt, kann der Versicherungsnehmer selbst bestimmen.
Man kann natürlich seinen Fonds auch durch den Vertragspartner über einen Vermögensverwalter managen lassen. Dabei wird das Kapital in einem Fondsdepot angelegt. Dieses besteht aus verschiedenen Investmentfonds.

Den Zeitwert des Vertragsguthabens kann man tagesaktuell ermitteln, da keine stillen Reserven (wie bei der klassischen Lebensversicherung) gebildet werden.

Die Wertentwicklung ist natürlich von der Entwicklung der Fonds abhängig!

Das Switchen (wechseln) während der Laufzeit ist meistens möglich.

Hier noch einige wichtige Hinweise

  • die Leistung, die mit dem Todesfall fällig wird, ist auf jeden Fall ertragssteuerfrei
  • damit die Kapitalerträge aus der Fondsgebundenen Lebensversicherung zur Hälfte steuerfrei sind, müssen Sie beachten:
  • dass die Laufzeit des Vertrages mindestens 12 Jahre beträgt;
  • und die Auszahlung erst nach dem 60. Geburtstag des Versicherungsnehmers beginnt.
  • Wenn diese Kriterien nicht zutreffen, werden die Kapitalerträge grundsätzlich voll besteuert.

mindestens 60 Prozent der Beitragssumme sollten zur Absicherung der Familie gewählt werden.



Die Betriebliche Altersvorsorge
Zur Erhaltung des Lebensstandards im Alter geht man heute von 70 Prozent des derzeitigen Bruttoverdienstes aus. Zurzeit liegt die Höhe der Gesetzlichen Rentenversicherung nur bei ungefähr 41 Prozent des Bruttoverdienstes mit sinkender Tendenz. Wie soll diese Lücke aufgefüllt werden? Für Angestellte, bei denen das Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, ist diese Lücke noch viel größer.
Reden Sie mit Ihrem Arbeitgeber über die Vorteile der Betrieblichen Altersvorsorge
Sie ist eine Ergänzung zur Gesetzlichen Rentenversicherung.

Jede Firma ist seit Januar 2002 verpflichtet, eine Betriebsrente für Arbeitnehmer anzubieten.

Bis 2001 stand dem Arbeitgeber das alleinige Entscheidungsrecht darüber zu, ob er eine betriebliche Altersversorgung einrichten will.

Seit dem 01.01.2002 ist dieser Grundsatz zumindest teilweise eingeschränkt worden, denn seither haben Arbeitnehmer das Recht auf eine betriebliche Altersvorsorge (BAV) per Entgeltumwandlung (§1a im Betriebsrentengesetz).

  • Jeder - ob als Angestellter oder Geschäftsführer einer GmbH - hat jetzt die Möglichkeit, von seinem Einkommen einen Teil in eine betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen.
  • Durch diesen Vorgang sparen Sie Sozialversicherungsabgaben und Steuern.
  • Und im Gegensatz zur privaten Vorsorge erteilt hier der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Versorgungsversprechen.

Lassen Sie sich individuell beraten!



Die Risikolebensversicherung
Sie haben eine junge Familie, Ihr neu erworbenes Haus ist noch lange nicht abgezahlt, für die Kinder muss gesorgt werden - ihre Ausbildung gesichert sein. Ihr privater Risikoschutz ist hier dringend notwendig - denn Verantwortung für Ihre Familie sollte für Sie an erster Stelle stehen.

Die Risikolebensversicherung schützt Ihre Familie im Falle Ihres Todes vor der finanziellen Katastrophe.

Bei der Risikolebensversicherung bekommen Sie für relativ geringe Beiträge einen Todesfallschutz - Kapital für den Erlebensfall wird nicht angespart.

Ab dem ersten Beitrag genießen Sie den vollen Versicherungsschutz. Die vereinbarte Versicherungssumme wird im Todesfall steuerfrei an die Angehörigen ausgezahlt.

Für welche Risikolebensversicherung entscheiden Sie sich?

Vorteile sind...

  • die klassische Risikolebensversicherung mit gleichbleibender Versicherungssumme und konstantem Beitrag
  • Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme - und altersabhängigem Beitrag und gleich fallender Versicherungssumme (wird oft zur Abdeckung von Darlehen und Krediten eingesetzt)
  • Risikolebensversicherung für zwei verbundene Personen
  • Risikolebensversicherung kombiniert mit einer Berufsunfähigkeit- Zusatzversicherung: Empfehlenswert für Berufstätige, die ihre Familie absichern wollen.
  • hohe Flexibilität - die Versicherungssumme kann ohne Verlust herabgesetzt bzw. erhöht werden, optimaler Todesfallschutz für günstige Beiträge, steuerfreie Auszahlung an die Hinterbliebenen im Todesfall
    Beiträge zu Ihrer Risiko-Lebensversicherung können z.B. im Rahmen des Vorsorgehöchstbetrags als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden.




Die Riester-Rente
Eine Riester-Anlage lohnt sich aufgrund der staatlichen Förderung.

Die Riester-Rente ist besonderes für Familien und Personen mit niedrigem Einkommen interessant.

Das eigentliche Ziel dieser Rente ist die Verlagerung der Altersvorsorge vom Staat auf den einzelnen Bürger.

Jeder zahlt während des aktiven Arbeitslebens Beiträge in eine Privat-Rente, einen Banksparplan oder einen Fonds und erhält Zulagen oder Steuerfreibeträge vom Staat.

Zulagen für Alleinstehende Zulagen für Ehepaare Zulagen für jedes Kind
2008 154 Euro 308 Euro 185 Euro

Diese staatlichen Zulagen werden dem Riestervertrag gutgeschrieben.

Wie viel gespart werden muss, um die vollen Zulagen zu erreichen, ist ebenfalls festgelegt: in Prozent vom sozialversicherungspflichtigen Jahresbruttoeinkommen bis maximal ...
2008 4 Prozent 2.100 Euro

Bei niedrigem Einkommen gilt seit 2005 ein Mindestbeitrag von jährlich 60 Euro für alle einheitlich, egal ob mit oder ohne Kinder.

Anspruch auf diese staatliche Förderung durch Zulagen und Steuerfreibeträge besteht für:

  • alle gesetzlich rentenversicherten Arbeitnehmer
  • Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst
  • Soldaten und Zivildienstleistende
  • Eltern im Erziehungsurlaub
  • Auszubildende
  • pflichtversicherte Selbstständige (z.B. Hebammen, Pflegepersonal, Kurierfahrer)
  • freiwillig gesetzlich Rentenversicherte und Arbeitslose

Nicht gefördert werden:

  • Selbstständige, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind
  • Selbstständige in berufsständischen Versorgungseinrichtungen (z.B. Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Architekten)
  • Bezieher von Vollrenten
  • Studenten

Riester-Anleger können sich zwischen Banksparplänen, Versicherungssparplänen und Fondssparplänen entscheiden.

Es gibt auch weitere Anlagen, die entweder mit dem Versicherungssparplan oder dem Banksparplan und einem Fondsanteil kombiniert werden. Auf jeden Fall ist bei allen Produkten eine kompetente Beratung notwendig.

Woran aber erst mal niemand denkt - die sogenannte nachgelagerte Besteuerung der Riester-Rente. Die Kapitalerträge bleiben in der Ansparphase steuerfrei; die volle Besteuerung erfolgt erst in der Auszahlungsphase.

Auch die mögliche Kapitalauszahlung von 30 Prozent unterliegt der Besteuerung.

Die Riester-Rente ist ALG II sicher.

Seit dem 01.01.2006 gilt der sogenannte Unisex-Tarif, bei dem alle Riester-Neuverträge "geschlechtsneutral" angeboten werden:
Männer und Frauen erhalten dann bei gleichem Beitrag die gleichen monatlichen Rentenleistungen.

Änderungen 2008

Die staatliche Kinderzulage für neu geborene Kinder wurde erhöht. Für unter 21-Jährige Förderberechtigte wurde eine Bonuszahlung bei Abschluss eines Riester-Vertrags eingeführt. Das Projekt "Wohn-Riester" wurde gestartet.

Tipp: Mit der Riester-Rente können Sie Ihre Vorsorge für das Alter zusätzlich absichern und gleichzeitig die staatlichen Zulagen sichern.



Die Privat-Rente
Es stellt sich immer mehr die Frage: Bekommen wir überhaupt noch ausreichende Zahlungen von der Gesetzlichen Rente? Die private Altersversorgung wird angesichts der demografischen Entwicklung immer wichtiger.

Die Privat-Rente verbessert und sichert Ihre Versorgung im Alter durch lebenslange, garantierte Auszahlungen und ist eine wichtige Ergänzung und Alternative zur Gesetzlichen Rentenversicherung.

Haben Sie sich auch für Ihren Ruhestand viel vorgenommen?
Endlich Zeit für Hobbys, schöne Reisen, Konzert- oder Theaterbesuche.
Damit Sie nicht jeden Cent dreimal umdrehen müssen, denken Sie jetzt an eine zusätzliche private Altersvorsorge.

Die Privatrente ähnelt einem Auszahlungsplan oder wie ein Sparbuch für das Alter.

Es gibt zwei Formen der Privatrente:

  • Sofortrente
  • aufgeschobene Rente

Je nach Verteilung der Überschüsse gibt es drei Arten der Rentenzahlung:

  1. konstante Rente: voraussichtliche Überschussanteile werden gleichmäßig auf die Rentenlaufzeit verteilt
  2. dynamische Rente: Steigerung der Rente in Abhängigkeit der Überschussanteilen
  3. sinkende Rente: hohe Auszahlungen zu Rentenbeginn werden von Jahr zu Jahr um einen vereinbarten Prozentsatz verringert

Alle Rentenformen mit regelmäßigen Beitragszahlungen genießen den gleichen Steuervorteil.

Die ausgezahlte Rente wird nur mit dem Ertragsanteil versteuert. Das bedeutet: Der Ertragsanteil ist der steuerpflichtige Anteil einer Leibrente. Die Höhe des steuerpflichtigen Anteils ist abhängig vom Alter des Rentenberechtigten bei Beginn der Rente (§ 22 EStG). So beträgt z.B. der Ertragsanteil bei einem Rentenbeginnalter von 65 Jahren ab 2005 18 Prozent der Gesamtrente.

Dieser Satz ist abhängig vom Renteneintrittsalter und bleibt über die gesamte Laufzeit konstant.

Bei der einmaligen Kapitalauszahlung fallen steuerpflichtige Erträge an!

Hohe Ertragschancen lassen die Fondsgebundene Rentenversicherung zu einem immer beliebteren Baustein der privaten Altersvorsorge werden.
Die Spargelder werden in Investmentfonds angelegt.
Somit schafft sich jeder ein finanzielles Polster und nimmt gleichzeitig die Chancen auf dem Börsenmarkt wahr; also Sicherheit und Renditechance.



Die Rürop-Rente
Noch eine Altersvorsorge...
Seit 2005 gibt es neben der Riester-Rente eine weitere Form der staatlich geförderten Altersvorsorge, die sogenannte Rürup-Rente.
Allerdings erhalten Vorsorgesparer hier keine staatlichen Zulagen wie bei der Riester-Rente. Gefördert wird die Rürup-Rente nur über Steuervorteile.
Das ist vor allem für ledige, kinderlose Selbstständige interessant, die nicht rentenversicherungspflichtig sind.

Bei der Rürup-Rente handelt es sich um eine Leibrente im Rahmen der Basisversorgung.

Die Besonderheit der RÜRUP-Rente: Es gibt kein Kapitalwahlrecht - bei dieser Rentenform ist nur die Rentenauszahlung möglich.

Wer eine Rürup-Rente abschließt, zahlt über Jahre ein und erhält frühestens ab dem 60. Lebensjahr eine monatliche Auszahlung.

Rürup-Rente ist Insolvenz und ALG II sicher. ALG II-Bezieher, deren Vermögen größer als der zulässige Freibetrag ist, können in dieses staatliche Anlageprodukt investieren.
Dort kann in unbegrenzter Höhe Geld angelegt werden, allerdings kommt man bis zum 60. Lebensjahr nicht mehr an das Geld heran.

Tipp: Die Rürup-Rente lohnt sich eigentlich nur für diejenigen, die keinen Anspruch auf die Riester-Förderung haben.
Allein Selbstständige und Freiberufler, die von anderen staatlich geförderten Altersvorsorge-Produkten ausgeschlossen sind, können davon profitieren.




Hans Peter Brel�hr