Seien Sie versichert!
Objektiv geplant




Unfallversicherung für Senioren
Diese Unfallversicherung wird speziell für Menschen ab einem bestimmten Alter angeboten.

Unfälle lassen sich nicht immer vermeiden. Und mit zunehmenden Alter verkraftet man z.B. einen Sturz nicht so wie früher, die Knochen brechen schneller und der Heilungsprozess dauert länger...

...man ist vielleicht sogar auf fremde Hilfe angewiesen und vielleicht muss sogar der Wohnraum der neuen Situation angepasst werden.
Die daraus entstehenden finanziellen Belastungen können schnell untragbar werden.

Dann haben Sie als Rentner von einer normalen Unfallversicherung nicht viel zu erwarten...



Sterbegeldversicherung
Einen geliebten Menschen zu verlieren, ist ein harter Schlag.

Und ein würdiges Begräbnis ist heute schon keine Selbstverständlichkeit mehr.

Denn die Kosten für ein angemessenes Begräbnis übersteigen 500 Euro bei weitem.

Wußten Sie, dass...?
  • ...die Gesetzlichen Krankenkassen für alle vor dem 01.01.1989 erstmalig versicherten Personen ein Sterbegeld in Höhe von 525 Euro und für Mitversicherte ein Sterbegeld von 269,50 Euro zahlen?
  • ...für alle nach dem 01.01.1989 erstmals versicherten Personen kein Sterbegeld mehr von Gesetzlichen Kassen gezahlt wird?

Am 01.01.2004 wurde das Sterbegeld vollständig aus dem Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen gestrichen.

Eigenfürsorge ist gefragt, denn ein würdiges Begräbnis kostet viel Geld.

Tipp: Eine gute Sterbeversicherung stellt keine Gesundheitsfragen.

Treffen Sie Vorsorge!



Pflegeversicherung
Es kann Jeden in jedem Lebensabschnitt treffen...

... man wird zum Pflegefall durch Unfall oder schwere Erkrankungen.

Durch die Pflegepflichtversicherung sind die Kosten, die dann auf einen zukommen - oder aber auf die Verwandten 1.Grades - nicht gedeckt.

Wenn Angehörige da sind, zumeist Kinder, dann verteilt sich die Belastung entsprechend der Leistungsfähigkeit der Betreffenden...
Die Kinder sollten bemüht sein, eine einvernehmliche und gerechte Lösung zu finden. Denn das Sozialamt nimmt bei gleichem Einkommen, jenes Kind mehr in die Pflicht, welches mehr Vermögen aufgebaut hat, als dasjenige ohne Vermögen. Dabei sollte man wissen, dass Eigenheimbesitzer eher von dieser Regelung profitieren, als Wertpapierinhaber. Die Kosten jedoch kann man (bis auf einen Selbstbehalt von sieben Prozent) bei der Einkommenssteuer anrechnen lassen.
Und man muss maximal die Hälfte des vom Sozialamt ermittelten Basisbetrages zahlen.

Lassen Sie sich auf jeden Fall beraten, um selbst über die Pflegedienste und -heime entscheiden zu können und um für Ihre Kinder nicht zur Belastung zu werden.



Hans Peter Brel�hr