Seien Sie versichert!
Leicht nachvollziehbar

Private Pflegeversicherung
Es kann Jeden in jedem Lebensabschnitt treffen...

... man wird zum Pflegefall durch Unfall oder schwere Erkrankungen.

Durch die Pflegepflichtversicherung sind die Kosten, die dann auf einen zukommen - oder aber auf die Verwandten 1. Grades, nicht gedeckt.

Zusatzpolicen ...
Versicherungsunternehmen bewerben Zusatzpolicen, welche ein größeres Leistungsspektrum bieten als die Pflichtversicherungen.

Es gibt drei Vertragstypen...

  • Pflegekosten: Beim Kostentarif erstattet der Versicherer die entstandenen und nachgewiesenen Pflegekosten in der Regel bis zum vereinbarten Höchstsatz. Der Patient und seine Familie können die finanziellen Aufwendungen so besser kalkulieren.
  • Pflegetagegeld: Bei der Tagegeldpolice zahlt der Versicherer je nach Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe I,II,III) jeden Tag einen bestimmten Betrag aus. Das Kostenrisiko bleibt allerdings beim Versicherungsnehmer. Muss dieser rund um die Uhr betreut werden, reichen die vereinbarten Tagessätze oft nicht aus.
  • Pflegerentenpolice: Bei dieser Police zahlt das Versicherungsunternehmen im Pflegefall eine fest vereinbarte Monatsrente unabhängig von den tatsächlichen Aufwendungen. Die Höhe des Pflegerentenanspruchs richtet sich ausschließlich nach dem Grad der Pflegestufe (I, II, III). Anders als bei der Tagegeldpolice spielt es auch keine Rolle, ob die Pflege zu Hause oder in einer speziellen Einrichtung geleistet wird und ob Fachkräfte oder Angehörige pflegen.

    Experten raten oft, die Tagegeldversicherung abzuschließen. Hierbei sollte der Betreffende die Pflegestufe 3 zu einem durch ihn gewählten Tagessatz versichern. Wenn eine niedrigere Stufe eintreten sollte, reduziert sich das Tagegeld: bei Stufe 2 auf 50 Prozent und bei 1 auf 25 Prozent.

Lassen Sie sich auf jeden Fall beraten, um selbst über die Pflegedienste und Pflegeheime entscheiden zu können



Hans Peter Brel�hr