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Kontinuierlich und umfassend

Private Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung (PKV) ist in Deutschland im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung eine Absicherung bei einem privaten Versicherungsunternehmen gegen die Kosten, die aus Krankheit oder Unfällen herrühren oder durch vorbeugende oder diagnostische Gesundheitsmaßnahmen entstehen.

Nach dem Umfang der privaten Krankenversicherung können unterschieden werden:
  • Vollversicherung – Absicherung der gesamten Krankheitskosten - mindestens aber für ambulante und stationäre Krankheitskosten (substitutive Krankenversicherung)
  • Teilversicherung – Absicherung eines Anteils der Krankheitskosten, beispielsweise bei Beamten mit Anspruch auf Beihilfe durch ihren Dienstherrn
  • Zusatzversicherung – Absicherung zusätzlicher Risiken zur Gesetzlichen Krankenversicherung, beispielsweise Auslandskrankenversicherung, Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld etc.

Private Versicherungsunternehmen machen den Vertragsabschluss von Geschlecht, Alter, Gesundheitszustand, Einkommen, Beruf und zu versichernder Leistung abhängig.

In der PKV können sich Personen versichern, für die keine Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) besteht.
Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt sowie Beamte, Selbständige und Freiberufler.
Für Studenten besteht eine Versicherungspflicht in der GKV, von der man sich zu Beginn des Studiums oder bei Auslauf der kostenlosen Familienversicherung befreien lassen kann. Für Studenten bietet die PKV bis zum 30. Lebensjahr (analog zur GKV) Studententarife an.

Die PKV erhebt, im Gegensatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), einkommensunabhängige Versicherungsprämien.
Der Anfangsbeitrag richtet sich nach folgenden Kriterien:

  • Geschlecht
  • Eintrittsalter der versicherten Person.
  • Berufsgruppe - z.B. gibt es für Angehörige des Öffentlichen Dienstes Vergünstigungen, für manche Berufe auch Risikozuschläge
  • Tarifliche Leistungen – Höhere Leistungen (z. B. Chefarzt-Behandlung) ergeben einen höheren Beitrag.
  • Gesundheitszustand

Jede PKV muss den sogenannten „Standardtarif“ anbieten, der sich an den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse orientiert und bei dem es sich um einen brancheneinheitlichen Tarif der PKV-Unternehmen handelt, in den der Versicherte wechseln kann, wenn er älter als 55 Jahre ist, sein Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt und er seit mindestens 10 Jahren bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert ist.
Ab 65 Jahren besteht diese Möglichkeit unabhängig vom Einkommen, jedoch muss eine Zugehörigkeit von 10 Jahren in der Privaten Krankenversicherung nachgewiesen werden.
Der Beitrag für den Standardtarif ist auf den durchschnittlichen Höchstbeitrag der GKV begrenzt.

Grundsätzlich ist der private Versicherungsschutz umfangreicher als die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung.

Die Wahl des "richtigen" Versicherungsunternehmens ist bereits bei Antragstellung sehr wichtig und hier stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Zusatzversicherungen: Alle Lücken schließen
- Chefarzt, Einzelzimmer, Naturheilkunde - schön, wenn man wie ein Privatpatient behandelt wird.
Mit den richtigen Krankenzusatzversicherungen müssen auch Kassenmitglieder für die optimale Versorgung nicht selbst bezahlen.
Je nach Tarif beteiligen sich die privaten Versicherer an den Kosten für Behandlung, Hilfsmittel (Brille, Rollstuhl), übernehmen Zuzahlungen wie Praxis- oder Rezeptgebühr, erstatten auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente
oder alternative Heilmethoden (Heilpraktiker), bezahlen Vorsorgemaßnahmen oder Krankentagegeld.

Wichtige Leistungen im Überblick:
Zahnersatz, Sehhilfen, Heilpraktiker, Krankenhaus, Auslandsreise.



Hans Peter Brel�hr