Seien Sie versichert!
Komfortabel und aktiv




Kfz-Haftpflichtversicherung
Seit dem 5.April 1965 ist jeder Halter eines inländischen Kfz zum Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung verpflichtet. Kommt es zum Schadensfall werden dem Geschädigten die Ersatzleistungen garantiert. Somit wird gewährleistet, dass weder der Verursacher noch der Geschädigte vor dem finanziellen Ruin stehen.

Denn vor einem Unfall, ob nun verschuldet oder unverschuldet, ist niemand gefeit.

Noch einmal: Als Halter eines Kfz sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine Kfz-Haftpflicht- Versicherung abzuschließen.



Teil- oder Vollkaskoversicherung ...?
Die Teil- sowie auch die Vollkaskoversicherung sind reine Schadenversicherungen.

Verzichten Sie nicht auf eine Kaskoversicherung.

Entscheiden Sie sich für eine Teilkasko oder als Neuwagenbesitzer auf jeden Fall für eine Vollkasko. Diese schützt Sie als Fahrzeugbesitzer, Halter und Fahrer vor dem entstandenen Schaden - egal wie er verursacht wurde.
Dabei sind versichert: Beschädigung, Zerstörung und Verlust des Fahrzeuges und der an ihm befestigten Teile und ausgewiesene Zubehörteile.



Insassen- Unfallversicherung
Die Insassen-Unfallversicherung ist eine spezielle Form der Unfallversicherung.

Sie ist keine Pflichtversicherung.
Bedenken Sie: Ihre Mitfahrer sind bei einem Unfall ebenso gefährdet wie Sie.

Die Insassen-Unfallversicherung haftet, wenn dem Fahrer und auch den Insassen etwas passiert.
Sie zahlt, unabhängig von der Schuldfrage und wenn keiner als Schuldiger haftbar ist, z.B. bei Fahrerflucht des Unfallverursachers oder bei "Höherer Gewalt", z.B. wenn Ihr Fahrzeug durch einen geplatzten Reifen einen Unfall verursacht.



Kfz-Schutzbrief
Rundum abgesichert mit dem Schutzbrief - im In- und Ausland.

Der Schutzbrief bietet besonders für Reisen ins Ausland mit dem PKW, Motorrad oder auch Wohnmobil Sicherheit für Sie und Ihre Familie, wenn Ihnen unterwegs etwas passiert.
Egal ob für Reparaturkosten, Mietwagen oder Hotelunterkunft - der Schutzbrief haftet dafür.

Der Schutzbrief erweitert die Leistungen Ihrer Kfz-Versicherung.
Den Schutzbrief können Sie in Verbindung mit einer Kfz-Haftpflicht bei Ihrem Versicherer abschließen.



Hans Peter Brel�hr