Seien Sie versichert!
Vertrauensvoll und risikofrei




Private Haftpflichtversicherung
Ein kleiner Augenblick der Unachtsamkeit und schon ist es passiert - Sie haben einem anderen Menschen Schaden zugefügt.

Beispiele hierfür gibt es zur Genüge: Ihr Kind spielt auf der Straße Fußball und wirft dabei ein Fenster ein... oder ein Eigenheimbesitzer vergisst bei Frost, Schnee und Eis den Gehweg vor seinem Haus zu räumen oder zu streuen und ein Fußgänger oder Radfahrer kommt dabei zu Schaden... oder beim Abstellen Ihres Fahrrades kippt das auf ein parkendes Auto - der Besitzer verlangt Schadenersatz für die Beseitigung der Schramme...

Schützen Sie sich weltweit vor Schadensersatzansprüchen!

Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist das geregelt im § 823 Schadenersatzpflicht. Das BGB begrenzt die Haftung nicht. Das heißt, Sie haften unbeschränkt mit Ihrem gesamten Eigentum und das kann sogar ein Leben lang der Fall sein.

Die versicherten Personen...
Für eine Familie und Angehörige, die im gleichen Haushalt leben, reicht in der Regel ein Familien- Haftpflichtversicherungsvertrag.
Wenn ein Paar zusammenzieht, egal ob verheiratet oder unverheiratet, können sich beide Partner über einen Vertrag absichern. Wenn beide bereits eine Haftpflichtversicherung besitzen, kann der neuere Vertrag ohne Probleme gekündigt werden. So können - bei gleichem Versicherungsschutz - Beiträge gespart werden.

Außerdem bieten die Gesellschaften Sonderverträge für Singles und Senioren.



Die Diensthaftpflichtversicherung
bietet Beamten und Angehörigen des öffentlichen Dienstes Versicherungsschutz, wenn Sie in dienstlicher Ausübung Schäden verursachen, das heißt:

Wenn öffentliche Bedienstete in irgendeiner Weise im Rahmen ihrer Dienst- Ausübung, einem Anderen einen Schaden zufügen, sind sie verpflichtet, diesen zu ersetzen.
  • Die schuldhafte Verletzung der Aufsichtspflicht von Lehrern auf dem Klassenausflug ist dafür ein klassisches Beispiel

Schützen Sie sich vor Schadensersatzansprüchen, die im Rahmen Ihrer Tätigkeit gegen Sie geltend gemacht werden könnten.



Die Bauherrenhaftpflicht
Sie als Bauherr müssen gewährleisten, dass Ihre Baustelle keine Gefahr für andere Personen oder Sachen darstellt.

Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass die für den Bau beauftragten Firmen für alle Schäden haften. Egal wie souverän die von Ihnen beauftragten Handwerksbetriebe sind - die Baustelle haben Sie veranlasst und Sie müssen dafür haften!

Das heißt im Klartext: Jeder Bauherr benötigt eine Bauherrenhaftpflicht-Versicherung und das über die gesamte Bauzeit!



Die Hundehaftpflicht- bzw Pferdehaftpflichtversicherung
Kleintiere (z.B. Katzen, Hamster, Vögel, Bienen) sind durch die Privathaftpflicht versichert.

Aber Hunde und Pferde sowie andere Großtiere müssen separat versichert werden.

Es passiert doch immer wieder: Ein Hund rennt auf die Straße und verursacht einen schweren Autounfall... Der Briefträger wird von einem Hund gebissen... Oder ein Hund beißt einen anderen Hund oder ein anderes Tier...

Oder: Ein Pferd scheut und verletzt dabei jemanden... Das Pferd schlägt aus und beschädigt den gemieteten Stall... Oder das Pferd verletzt ein anderes Tier...

Wer kommt für den Schaden auf?

Generell gilt:
Der Halter von Hunden und/oder Pferden wird immer haftbar für den Schaden gemacht, den sein Hund oder Pferd verursacht und zwar unbegrenzt und auch das ist im Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt.



Die Öltankhaftpflicht (Gewässerschaden-Haftpflicht)
Man kann sich leicht vorstellen, wie hoch ein durch Öleintritt in das Erdreich verursachter Schaden sein kann.

Denken Sie hierbei nur an die Grundwasserverunreinigung oder den gewaltigen Erdaushub der notwendig sein könnte, um den Schaden zu beseitigen.

Wenn Sie Besitzer eines Hauses sind und einen Öltank besitzen oder unterhalten, können Sie für alle daraus entstehenden Schäden verantwortlich gemacht werden.

Es ist dabei völlig egal, ob Sie die Immobilie mit dem Tank selbst nutzen oder vermieten. Wurde einem Mieter das Haus und der dazugehörige Öltank überlassen, haftet der Mieter für Schäden, die durch bestimmungswidrigen Austritt von Flüssigkeiten entstehen.



Die Haus- und Grundstücks-Haftpflichtversicherung
Diese Versicherung ist für Hausbesitzer wichtig, die ihr Haus bzw. Teile davon vermieten.

Durch einen Sturm lösen sich an Ihrem Haus Dachziegel und beschädigen PKWs, die vor Ihrem Haus parken. Oder: Ein Mieter rutscht auf der nicht ausreichend beleuchteten und verschmutzten Treppe aus und verletzt sich schwer.
In diesem Falle werden die geschädigten Personen Schadensersatz von Ihnen verlangen.



Hans Peter Brel�hr