Seien Sie versichert!
Zielgerichtet Analysiert

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)
Jeder Erwerbsunfähige ist gleichzeitig auch berufsunfähig, aber nicht jeder Berufsunfähige ist auch erwerbsunfähig.

So kann zum Beispiel ein Zimmermann mit einer Beinverletzung nicht mehr seinen gelernten Beruf ausüben, aber immer noch am Schreibtisch arbeiten.
Dies bedeutet, dass er zwar berufsunfähig, aber nicht erwerbsunfähig ist.
Die Berufsunfähigkeit kommt also wesentlich häufiger vor, wodurch der Monatsbeitrag zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung auch höher als zu einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist.
Andererseits stellt die Berufsunfähigkeit ein größeres Risiko dar.
Beamte werden Dienstunfähig.

Berufsunfähigkeit
Unter der Berufsunfähigkeit versteht man eine ärztlich bestätigte, dauernde Beeinträchtigung der Berufsausübung durch Krankheit, Körperverletzung oder Behinderung.
Gegen die Berufsunfähigkeit kann man sich versichern. Der Versicherungsfall liegt im allgemeinen bei mindestens 50 Prozent Berufsunfähigkeit vor.
Der Eintritt der Berufsunfähigkeit wird in der Regel durch ein medizinisches Gutachten festgestellt.

Erwerbsunfähigkeit
Erwerbsunfähigkeit bedeutet, dass eine Person generell keiner Tätigkeit mehr nachgehen kann.
Die Erwerbsunfähigkeit muss ärztlich attestiert werden, um eine Rente zu bekommen.

Dienstunfähigkeit (DU) bei Beamten
Nach dem Beamtenrecht ist ein Beamter dann dienstunfähig, wenn er seine individuellen Dienstpflichten aus dem zuletzt übertragenen Amt auf Dauer nicht mehr ausüben kann. Die Dienstunfähigkeit ist gegenüber der Berufsunfähigkeit erheblich weiter gefasst. Es müssen geringe gesundheitliche Einschränkungen vorhanden sein, damit für einen Beamten die Dienstunfähigkeit zutrifft. Dem Beamten kann ein in Bezug auf Gehalt und Laufbahn gleichwertiges Amt zugewiesen werden , ein geringer besoldetes oder gar Alternativen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sind ihm nicht zuzumuten.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine freiwillige Versicherung, die sogar von Verbraucherverbänden, Versicherungsratgebern und der Stiftung Warentest als grundlegende Versicherung erachtet wird, weil der Staat die gesetzliche Absicherung eingeschränkt hat.
Seit 01.01.2001 besteht kein gesetzlicher BU-Schutz mehr für alle ab dem Jahrgang 1961 und später Geborenen. Für diese Personen ist die gesetzliche BU-Rente gestrichen worden. Es gibt nur noch eine Erwerbsminderungsrente

Auch Selbstständige, die nicht in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen, sollten sich unbedingt durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung schützen.

Der Staat hat die gesetzliche Absicherung eingeschränkt. Seit dem 01.01.2001 besteht kein gesetzlicher BU-Schutz mehr für alle ab dem Jahrgang 1961 und später Geborenen. Für sie gibt es nur noch eine Erwerbsminderungsrente.

Sie sollten wissen, dass jeder fünfte Angestellte und jeder dritte Arbeiter vor Erreichen des Rentenalters wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit aus dem Berufsleben ausscheidet.Durch die gesetzliche Sozialversicherung wird bei Invalidität, wenn überhaupt, nur ein Basisschutz geboten.

Die gesetzliche Absicherung
Seit Januar 2001 werden die bisherigen gesetzlichen Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten durch eine dreistufige Erwerbsminderungsrente ersetzt:
  • keine Leistung erhält: Wer noch mindestens sechs Stunden pro Tag auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kann.
  • die halbe Rente erhält: Wer zwischen drei und sechs Stunden / Tag arbeiten kann.
  • die volle Rente erhält: Wer weniger als drei Stunden / Tag arbeiten kann.

Allerdings wurde die Arbeitsmarktlage bei der neuen Rente berücksichtigt. Berufstätige, die älter als Geburtsjahr 1961 sind, werden bei der Einstufung der Berufsunfähigkeit wie bisher behandelt. Sie erhalten jedoch nur die halbe Erwerbsminderungsrente.

Man sollte aber unbedingt wissen: Wenn man Erwerbsminderungsrente bekommt, beträgt diese nur maximal 40 Prozent des durchschnittlichen Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr.

Lassen Sie sich auf jeden Fall individuell beraten, damit Sie für sich die beste Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können.

Zur speziellen Absicherung der Berufsunfähigkeit gibt es die BU direkt für Kinder und Hausfrauen...

Auch Hausfrauen bzw. Hausmänner, die nicht in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen, sollten sich unbedingt durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung absichern.
Im Fall einer BU erhalten Sie keine gesetzlichen Leistungen.

Wie wir alle wissen, bekommen Hausfrauen in der Regel für ihre Arbeit zu Hause kein Geld. Aber das Fehlen dieser "Arbeitskraft" - gerade wenn Kinder zum Haushalt gehören - will man sich lieber nicht vorstellen.
Eine Haushaltshilfe müsste eingestellt werden.

Bedenken Sie, dass die Arbeit einer Hausfrau bzw. eines Hausmannes eigentlich nicht zu bezahlen ist.
Hausfrauen/ -männer gelten als nicht berufstätig. Das bringt enorme Nachteile in der sozialen Absicherung mit sich.
Gerade deshalb ist eine private Berufsunfähigkeitsabsicherung sehr wichtig.
Muss Ihre Tätigkeit zu Hause infolge "Berufsunfähigkeit", z.B. durch eine professionelle Haushaltshilfe ersetzt werden, sind die Kosten in den meisten Fällen über einen längeren Zeitraum nur schwer finanzierbar.
Jetzt ist es wichtig, dass Sie Versicherungsleistungen aus Ihrer BU erhalten



Hans Peter Brel�hr